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   BGH, 28.10.1960 - 4 StR 357/60   

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BGH, 28.10.1960 - 4 StR 357/60 (https://dejure.org/1960,6664)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1960 - 4 StR 357/60 (https://dejure.org/1960,6664)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1960 - 4 StR 357/60 (https://dejure.org/1960,6664)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Tatbestands des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB durch Veranlassung eines Kindes zum Ansehen von pornografischen Bildern - Maßgeblichkeit der objektiven Unzüchtigkeit der gezeigten Bilder - Unzüchtigkeit des Betrachtens von Abbildungen nackter menschlicher Körper ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.1958 - 4 StR 20/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - 4 StR 357/60
    Dazu genügt es schon, wenn die Bilder nach den gesamten Begleitumständen, wenigstens in Verbindung mit entsprechenden Hinweisen oder dem sonstigen Verhalten des Täters, geeignet sind, Vorstellungen aus dem Geschlechtsleben zu wecken (vgl. BGH 4 StR 20/58 vom 22. Mai 1958).

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof schon entschieden, daß Abbildungen nackter menschlicher Körper zwar nicht immer das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht verletzen, daß aber das Betrachten solcher Bilder durch ein Kind gleichwohl eine unzüchtige Handlung darstellen kann, wenn es dies nach dem Willen des Täters mit seinem Alter entsprechenden geschlechtlichen Empfindungen tut (vgl. BGHSt 1, 288, 291 [BGH 29.05.1951 - 2 StR 153/51]; 4 StR 20/58 vom 22. Mai 1958).

  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - 4 StR 357/60
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof schon entschieden, daß Abbildungen nackter menschlicher Körper zwar nicht immer das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht verletzen, daß aber das Betrachten solcher Bilder durch ein Kind gleichwohl eine unzüchtige Handlung darstellen kann, wenn es dies nach dem Willen des Täters mit seinem Alter entsprechenden geschlechtlichen Empfindungen tut (vgl. BGHSt 1, 288, 291 [BGH 29.05.1951 - 2 StR 153/51]; 4 StR 20/58 vom 22. Mai 1958).
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - 4 StR 357/60
    Das Lesen unzüchtiger Texte oder solcher Schriften, die geeignet sind, geschlechtliche Empfindungen hervorzurufen, kann ebenso wie das Betrachten von Abbildungen dieser Art eine unzüchtige Handlung des Kindes darstellen (vgl. 4 StR 307/60 vom 19. August 1960, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs bestimmt, und die dort angeführten Entscheidungen).
  • RG, 15.05.1939 - 2 D 206/39

    1. Ein Verbrechen gegen den § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB. zweite Begehungsform kann

    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - 4 StR 357/60
    Insoweit besteht Gesetzeskonkurrenz, da die Beleidigung nicht über die schon in der Verleitung zur Unzucht liegende Ehrenkränkung hinausging (vgl. RGSt 73, 211).
  • BGH, 23.09.1964 - 2 StR 293/64

    Rechtsmittel

    Nach dem Urteil des 4. Strafsenats vom 28. Oktober 1960 - 4 StR 357/60 - kann allerdings ein Kind auch dann, wenn die Bilder an sich nicht unzüchtig sind, eine unzüchtige Handlung begehen, falls es die Darstellungen nach dem Willen des Täters mit seinem Alter entsprechenden geschlechtlichen Empfindungen betrachtet.
  • BGH, 07.01.1964 - 1 StR 501/63

    Verurteilung wegen Unzucht mit Kindern - Rüge der Verletzung des förmlichen

    Wenn es nämlich, wie die Strafkammer feststellt, die Absicht des Angeklagten war, daß die Kinder mit besonderem Interesse die entblößten Schamteile auf den möglicherweise an sich nicht unzüchtigen Aktbildern betrachteten und er dieses Ziel auch erreichte, so lag ein Verleiten zu unzüchtiger Handlung vor (vgl. BGHSt 1, 288, 291; BGH Urteil vom 28. Oktober 1960 - 4 StR 357/60 -).
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